1) INGENIEURBIOLOGIE
a) Faschinen zur Böschungssicherung
- Liefern und Verlegen von triebfähigen (oder toten) Weidenfaschinen Ø 10-15cm
(nur straff gebundene Faschinen sind zulässig).
- Verlegeart: in Reihen
- Abstand der Reihen: 1m bis 1.5m
- Befestigung mit Fichtenpfählen im Abstand von 1m
- Länge der Pfähle: 60 - 80cm
- Verlegung in Gräben (Grabentiefe = Faschinendurchmesser)
- Neigung der Gräben: 30° zum Böschungsfuß.
- Abrechnung nach lfm
b) Faschinen zur Ufersicherung
- Liefern und Verlegen von triebfähigen (oder toten) Weidenfaschinen Ø 25-30cm
(nur straff gebundene Faschinen sind zulässig).
- Verlegeart: am Böschungsfuß auf Mittelwasserhöhe.
- Befestigung mit Fichtenpfählen im Abstand von 70-80cm
- Länge der Pfähle: 120-150cm, Ø 8-10cm
- Verlegung in Gräben ( Grabentiefe = 1/3 Faschinendurchmesser)
- Ausheben und Verfüllen des Grabens wird nicht gesondert vergütet
- Abrechnung nach lfm
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